Am 30. Juni 2020 wurde die QR-Rechnung in der Schweiz offiziell eingeführt. Sie ersetzt die bisherigen Einzahlungsscheine und modernisiert so unseren Zahlungsverkehr. Per 30. September 2022 verlieren alle bisherigen Einzahlungsscheine nun definitiv ihre Gültigkeit und die PostFinance nimmt die roten und orangen Einzahlungsscheine vom Markt. Zahlungsaufträge in Form von Einzahlungsscheinen werden im Zahlungsverkehrssystem in der Schweiz ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert.
Damit das Debitorenmanagement in Ihrem Unternehmen auch nach der Umstellung am 30. September 2022 funktioniert, ist es dringend notwendig, die Umstellung auf die QR-Rechnung jetzt vorzunehmen. Die Umstellung gilt unabhängig davon, ob die Rechnungsstellung mit einer Software oder ohne erfolgt.
Die QR-Rechnung mit QR-Referenz ist der Ersatz für den heutigen orangen Einzahlungsschein mit Referenznummer (ESR).
Hinweis QR-IBAN:
Für die Einrichtung der QR-Rechnung mit QR-Referenz benötigen Sie eine QR-IBAN. Die QR-IBAN ist im E-Banking in den Kontoinformationen zu finden.
Hinweis QR-IID:
Zahlteile mit QR-IBAN werden über eine spezielle Identifikation des Instituts (QR-IID) innerhalb der QR-IBAN erkannt. Einige Software verlangen explizit die QR-IDD. Die QR-IDD der Alpha RHEINTAL Bank lautet 30057.
Empfehlung zur QR-Referenz:
Bestehende ESR-Referenznummern können weiterhin unverändert verwendet werden. Damit ist ein nahtloser Übergang von der ESR-zur QR-Rechnung sichergestellt.
Die QR-Rechnung ohne Referenz ist der Ersatz für den heutigen roten Einzahlungsschein.
Bitte beachten Sie:
Handschriftliche Mitteilungen auf der QR-Rechnung sind nicht mehr möglich. Gewünschte Mitteilungstexte müssen vorbedruckt werden.
Die bisherigen Einzahlungsscheine können bis zum 30. September 2022 verarbeitet werden. Nach diesem Zeitpunkt ist die Verarbeitung der bisherigen Einzahlungsscheine nicht mehr möglich. Gutschriften von alten Einzahlungsscheinen werden vom Schweizer Zahlungssystem SIC abgelehnt.
Wir empfehlen Ihnen, eine rasche Umstellung vorzunehmen, denn möglicherweise sind Sie bereits schon mit den nachfolgenden Konsequenzen konfrontiert:
Rechnungsempfänger:
Rechnungssteller:
Montag bis Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
13:30 – 17:30 Uhr
Wir freuen uns, Ihnen individuelle Lösungen aufzuzeigen.